Quelle: FLVW
Rund 40 Sportrichterinnen und Sportrichter kamen am Wochenende zur gemeinsamen Rechtstagung im SportCentrum Kaiserau zusammen.
Sie sind keine Menschen der ersten Reihe, doch ihre Arbeit ist unverzichtbar – zumal die Aufgaben nicht weniger werden: Am Wochenende kamen die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirkssportgerichte sowie des Verbandsjugend- und Verbandssportgerichts des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) zu ihrer alljährlichen Rechtstagung zusammen. Im SportCentrum Kaiserau brachten sich die Sportrechts-Profis auf den neuesten Stand und nutzen die zweitägige Zusammenkunft zu einem intensiven Austausch.
Mehr als 2.000 Verfahren allein im Erwachsenen- und mehr als 1.400 Fälle im Jugendbereich mussten die Sportgerichte auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene in der Saison 2024/25 bearbeiten. Tendenz leicht steigend. Mit Rolf Meiberg eröffnete der Vorsitzende des Verbandsportgerichts (VSG) und oberster Sportrichter im FLVW am Freitag die Rechtstagung und dankte seinen Kolleginnen und Kollegen für den engagierten Einsatz.Dem Grußwort von FLVW-Geschäftsführer Thomas Berndsen folgte der „Info-Block“ mit aktuellen Themen aus dem Verband. Justiziar Jörg Ehlen erläuterte im Anschluss die strukturellen Veränderungen in der Geschäftsstelle sowie die neue Zusammensetzung der Gerichte bis auf DFB-Ebene, die nach den jeweiligen Verbandstagen im vergangenen Jahr vorgenommen wurde.

Spannende Vorträge zu aktuellen Fällen – wie hier von Dr. Markus Seip – sorgten für einen regen Erfahrungsaustausch.
Den Samstagmorgen eröffnete Dr. Markus Seip mit einem praxisnahen Vortrag, der auch aufgrund jüngster Fälle Aktualität hat: Verfahren nach Spielabbrüchen. „Die Entscheidungsgewalt über einen Spielabbruch obliegt allein dem Schiedsrichter“, stellte der Sportrichter des Verbandssportgerichts klar, dass Mannschaften hierzu nicht berechtigt seien. In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal das Stopp-Konzept als zusätzliches Mittel der Deeskalation während des Spiels erläutert.
Aktuelle Beispiele aus der Praxis
Im Anschluss referierte Dr. Seips Sportgerichts-Mitstreiter Georg Hein über das Thema Strafaussetzung zur Bewährung. Hier wurden Ziele, Voraussetzungen, die Zulässigkeit sowie die Dauer von Bewährungen beleuchtet. Hein betonte, dass erst Strafen, die oberhalb von zwölf Spielen Sperre oder einer Zeitstrafe von drei Monaten liegen, überhaupt erst unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden können. Auch die Bewährungszeit sei festgelegt und könne von den Sportgerichten nicht willkürlich bestimmt werden.Die Wertschätzung der Arbeit der Sportrichterinnen und Sportrichter unterstrich auch die Anwesenheit von Reinhold Spohn (Vorsitzender des Verbands-Fußball-Ausschusses) und Marcel Neuer (Vorsitzender des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses). Neuer bedankte sich explizit für die Rückendeckung bei den Fällen von Gewalt gegen Schiedsrichtern.